„Blasphemie“
Exodus 20: „… 3 Du sollst neben mir keine anderen Götter haben. … 5 …. Denn ich, der Herr, dein Gott, bin ein eifersüchtiger Gott: Bei denen, die mir Feind sind, verfolge ich die Schuld der Väter an den Söhnen, an der dritten und vierten Generation„;
Wikipedia: „Der Begriff Blasphemie (altgr. ἡ βλασφημία, τῆς βλασφημίας – blasphêmía – die „Rufschädigung“, zusammengesetzt aus βλάπτειν – bláptein – „Schaden bringen, benachteiligen“ und ἡ φήμη – phếmê oder dorisch ἡ φάμα – pháma – „die Kunde, der Ruf“) bezeichnete ursprünglich eine „Gotteslästerung“, das heißt das öffentliche Leugnen, Verhöhnen oder Verfluchen bestimmter Glaubensinhalte einer Religion. Er wird umgangssprachlich heute auch für rhetorische Angriffe auf gesellschaftlich höhergestellte Personen verwendet„.
Aufgabenstellung:
Gesucht werden Kunstwerke, die sich ohne „Schere im Kopf“ mit übernatürlichen Vorstellungen und sogenannten ewig währenden Wahrheiten (die in der Regel religiös begründet sind) künstlerisch auseinandersetzen
Zugelassene Formate:
Völlig freie Form, also Aktionen, Texte, Musikstücke, Zeichnungen, Cartoons, Skulpturen, Theaterstücke, Kabarettbeiträge, Kurzfilme, …Alle Kunstwerke müssen digital eingereicht werden (also Ölbilder, Plastiken, Collagen, etc. bitte fotografieren und einreichen).
Rahmenbedingung:
Bei Filmen, Kunstaktionen, Musik-, Kabarett- und Theaterstücken sollten diese in digitaler Form per DVD oder CD eingereicht werden, maximale Spieldauer 5 Minuten, bei Texten und Cartoons müssen diese in max. 5 Minuten vorzulesen bzw. erfassbar sein. Jeder Künstler kann eine unbegrenzte Anzahl an Werken einreichen.
Für unangefordert zugeschickte Originale können wir keine Haftung oder Rücksendekosten übernehmen. Bei der Preisverleihung stellen wir die besten Beiträge als Videos oder großformatige Fotos aus, nur die Werke der Preisträger möglicherweise im Original falls möglich/nötig.
Rechte:
Sämtliche Rechte der eingesendeten Beiträge verbleiben bei den Künstlern.Diese räumen den Veranstaltern allerdings das Recht ein, eingesendete Beiträge ohne Bezahlung von Honoraren oder sonstigen Gebühren im Rahmen von Aktivitäten gemeinnütziger säkularer Organisationen zu zeigen/aufzuführen und auf der Homepage www.frechermario.org zu veröffentlichen. Die Namen
und Kontaktdaten der Künstler werden nach Absprache mit den Künstlern dem Publikum und der Presse sichtbar gemacht. Wenn Veranstaltungen mit den Einsendungen als Hauptpunkt oder wesentlicher Bestandteil bestritten werden, für die Eintritt verlangt wird, wird 50 % des Reinerlöses dieser Veranstaltungen an alle Künstler mit verwendeten Exponaten zu gleichen Teilen ausgeschüttet. Personalkosten der Veranstalter dürfen bei der Berechnung des Reinerlöses nicht angesetzt werden.
Ein Katalog der bisherigen Preisträger ist gerade in Arbeit und wird voraussichtlich bei der Preisverleihung vorgestellt.
Verteiler für die Ausschreibung
Kunsthochschulen, Fachschulen für Graphik und Design, Kunstzeitungen, Musik- und Theaterschulen, Karikaturen-Museen, Künstler-Cafés, Galerien, Kabarettisten, Karikaturisten …
Gleichzeitig sind alle Leser dieser Ausschreibung herzlich gebeten, sie an weitere Künstler und möglicherweise interessierte Personen weiter zu leiten.
Einsendeschluss
Einsendeschluss ist am 6. März 2019 am Aschermittwoch
Alle Einsendungen ausschließlich über 2019@frechermario.org
Jury
Als Jury fungieren mindestens 5 Persönlichkeiten aus dem künstlerischen, journalistischen, politischen… Spektrum. Die Namen der Jurymitglieder werden bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist bekannt gegeben.
Preisgeld
In diesem Jahr ist wiederum ein Preisgeld von 3.000 Euro hinterlegt. Natürlich werden alle Veranstalter versuchen, durch Spenden diesen Betrag noch zu erhöhen. Bis zu 6.000 Euro werden – falls vorhanden – auf maximal 3 Preisträger ausgeschüttet. Sollten höhere Beträge eingehen, werden diese auf den Preis „Der Freche Mario 2018“ übertragen.
Preisverleihung
Öffentliche Preisverleihung: am 19. April 2019 am Karfreitag im BLITZ Club, Museumsinsel, München
Spendenkonto
Gerne nehmen wir Spenden zur Unterstützung mit dem Stichwort „Frecher Mario“ entgegen auf das Konto des bfg München:
Postbank München, IBAN: DE700100801815 801, BIC: PBNKDEFF
Bis 100 Euro gilt der Zahlungsbeleg als Spendenbescheinigung. Über 100 Euro erhalten die Spender eine Spendenbescheinigung.
VERANSTALTER
Die diesjährigen Veranstalter sind:
Bund für Geistesfreiheit München KdöR | bfg-muenchen.de
gbs | www.giordano-bruno-stiftung.de
Galerie der Kirchenkritik | galerie-der-kirchenkritik.de
84 GHz | 84ghz.de
Kulturbühne Hinterhalt | www.hinterhalt.de